Mobbing unterscheidet sich vom Streit nicht durch die Schwere, sondern durch die Struktur. Das Bildungsministerium nennt vier Merkmale: Schädigungsabsicht, Wiederholung über längere Zeit, ein Machtungleichgewicht und die Hilflosigkeit der betroffenen Person.
Sind alle vier gegeben, hilft kein Gespräch unter Kindern mehr, weil genau das Machtgefälle es verhindert. Zuständig ist dann die Schule, und in Österreich ist dafür ein Weg vorgesehen.
Dieser Beitrag beschreibt die Merkmale, das Vorgehen Schritt für Schritt und die Anlaufstellen. Der Überblick über den Bereich steht unter Gefühle, Streit & Erziehung.
Die vier Merkmale
Der Leitfaden des Bildungsministeriums beschreibt Mobbing als besondere Form von Gewalt mit lang anhaltenden Folgen und grenzt sie über vier Kriterien vom gewöhnlichen Konflikt ab.
Entscheidend ist, dass alle vier zusammenkommen. Ein einmaliger Streit, auch ein heftiger, ist kein Mobbing; ebenso wenig eine Auseinandersetzung zwischen zwei gleich starken Kindern, aus der beide wieder herauskommen.
| Merkmal | Was es bedeutet | Woran man es erkennt |
|---|---|---|
| Schädigungsabsicht | Die Handlungen sollen verletzen | Es ist kein Versehen und kein Spiel |
| Wiederholung | Systematisch über längere Zeit | Dieselben Kinder, dasselbe Muster, über Wochen |
| Machtungleichgewicht | Kräfteverhältnis zu Ungunsten des Kindes | Mehrere gegen eines, älter, stärker, angesehener |
| Hilflosigkeit | Die betroffene Person kommt nicht heraus | Eigene Versuche haben nichts geändert |
Wie häufig es vorkommt
Der Leitfaden nennt österreichische Daten aus der HBSC-Erhebung von 2014: 35 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler gaben an, an Mobbing beteiligt gewesen zu sein, 32 Prozent berichteten, selbst betroffen gewesen zu sein.
Zu beachten ist, worauf sich diese Zahlen beziehen – auf die gesamte Schulzeit und auf eine Selbsteinschätzung, nicht auf einen laufenden Fall in der eigenen Klasse.
Für Familien ist die Einordnung trotzdem brauchbar. Ein Kind, das betroffen ist, ist kein Einzelfall, und eine Schule, die mit der Frage konfrontiert wird, hört sie nicht zum ersten Mal.
Woran Eltern es merken
Kinder erzählen von Mobbing selten von selbst, und der häufigste Grund dafür ist Scham. Viele halten das, was passiert, für ihre eigene Schuld, und manche fürchten, dass Erwachsene die Lage verschlimmern.
Anzeichen sind ein plötzlicher Widerwille, in die Schule zu gehen, Bauchweh oder Kopfweh vor allem an Schultagen, Rückzug, ein Wechsel der Stimmung nach der Schule, verschwundene oder beschädigte Sachen und die Erklärung, es sei niemand dabei gewesen.
Hilfreich sind konkrete Fragen statt allgemeiner. „Mit wem hast du heute in der Pause gespielt?“ bringt mehr als „Wie war es in der Schule?“, weil es beantwortbar ist und weil die Antwort über Wochen ein Muster ergibt.
Das Vorgehen mit der Schule
Der erste Schritt ist das Gespräch mit der Lehrperson – sachlich, mit dem Tagebuch und mit der Bitte um eine Einschätzung aus der Klasse. Sie sieht Dinge, die Eltern nicht sehen können, und in vielen Fällen ist das bereits die Wende.
Reagiert die Lehrperson nicht oder bleibt die Lage unverändert, folgt das Gespräch mit der Direktion. Danach kommt die Schulpsychologie der Bildungsdirektion dazu, deren Leistungen freiwillig, kostenlos und vertraulich sind; sie berät sowohl Eltern als auch die Schule.
Das Bildungsministerium sieht für Schulen ein Vorgehen in fünf Schritten vor: eine Haltung der Null-Toleranz, das Überprüfen der Verdachtsmomente, die Planung im Team, die Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen und langfristige Prävention.
Was Eltern besser nicht tun
Die Kinder- und Jugendanwaltschaft rät ausdrücklich von zwei Schritten ab, die vielen Eltern als Erstes einfallen: direkt mit den mobbenden Kindern zu sprechen und deren Eltern zu kontaktieren. Beides verschärft die Lage in aller Regel.
Der Grund ist derselbe wie beim Machtgefälle: Ein Kind, dessen Eltern sich eingeschaltet haben, gilt in der Klasse als jemand, der petzt, und das ist genau die Zuschreibung, die Mobbing aufrechterhält.
Ebenfalls abgeraten wird davon, die Schuld beim eigenen Kind zu suchen – Fragen wie „Was hast du denn gemacht?“ bestätigen genau das, was das Kind ohnehin befürchtet. Und ein Schulwechsel als Reaktion darf nicht wie eine Strafe für das betroffene Kind wirken.
Was dem Kind selbst hilft
Neben dem Vorgehen mit der Schule zählt, was zu Hause passiert. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft nennt an erster Stelle, das Selbstvertrauen zu stärken – über Hobbys, Talente und Bereiche, in denen ein Kind erfolgreich ist.
Wirksam ist außerdem ein zweiter sozialer Raum außerhalb der Klasse: ein Verein, eine Musikschule, Nachbarskinder. Ein Kind, das nur eine einzige Gruppe hat, ist deren Bewertung vollständig ausgeliefert.
Wichtig ist schließlich die Entlastung von der Schuldfrage. Der Satz „Das, was da passiert, ist nicht in Ordnung, und es liegt nicht an dir“ gehört ausgesprochen, und zwar mehrfach.
Anlaufstellen in Österreich
Für Kinder und Jugendliche selbst ist „Rat auf Draht“ unter der Nummer 147 rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und anonym – ohne Vorwahl und von jedem Telefon aus.
Für Eltern kommen die Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer dazu, die Schulpsychologie der jeweiligen Bildungsdirektion sowie die Familien- und Erziehungsberatungsstellen. Alle drei beraten kostenlos.
Hilfreich ist, sich diese Nummern herauszuschreiben, bevor sie gebraucht werden. In einer akuten Lage ist die Suche nach der richtigen Stelle genau die Hürde, an der viele Familien hängen bleiben.
Wenn sich nichts ändert
Bleibt die Lage trotz Gesprächen mit Lehrperson, Direktion und Schulpsychologie über Monate unverändert, ist ein Schulwechsel eine legitime Möglichkeit und kein Scheitern.
Wichtig ist die Rahmung. Ein Wechsel darf nicht als Konsequenz für das betroffene Kind erscheinen, sondern als Entscheidung für einen besseren Ort – und er gehört mit dem Kind besprochen und nicht über seinen Kopf hinweg entschieden.
Zu prüfen ist davor, ob die Schule alle vorgesehenen Schritte tatsächlich gegangen ist. Das Bildungsministerium hat dafür einen verbindlichen Leitfaden herausgegeben, auf den sich Eltern im Gespräch berufen können.
Angaben geprüft: September 2026. Beträge, Fristen und Empfehlungen werden jährlich nachgesehen.

