Für Bildschirmzeit gibt es Richtwerte, und sie sind unbequem: Saferinternet.at nennt für Vier- bis Fünfjährige 20 bis 30 Minuten am Stück und höchstens eine Stunde am Tag. In den meisten Familien liegt die Realität darüber.
Genau deshalb lohnt es sich, die Frage zu verschieben. Wichtiger als die Dauer sind drei andere Größen: was ein Kind sieht, ob jemand dabei ist und wann im Tagesablauf es passiert.
Dieser Bereich sammelt die Richtwerte, die geltenden Regeln in Österreich und Vereinbarungen, die sich durchhalten lassen. Was Kinder stattdessen tun könnten, steht unter Lesen lernen.
Die Richtwerte nach Alter
Die folgende Übersicht gibt die Empfehlungen von Saferinternet.at wieder, der österreichischen Initiative für sichere Internetnutzung. Auffällig ist, dass die Angaben ab dem Schulalter bewusst offener werden.
| Alter | Richtwert | Anmerkung |
|---|---|---|
| unter 18 Monaten | gar nicht | Verzicht wird empfohlen |
| 0 bis 3 Jahre | 10 bis 15 Minuten am Stück, höchstens 1 Stunde am Tag | möglichst gemeinsam |
| 4 bis 5 Jahre | 20 bis 30 Minuten, höchstens 1 Stunde am Tag | nichts mehr vor dem Schlafengehen |
| 6 bis 8 Jahre | kein festes Tageslimit mehr | Wochenbudget, Werktag und Wochenende getrennt |
| 8 bis 10 Jahre | individuell | abhängig von Schule, Verein, Freizeit |
| 10 bis 11 Jahre | 20 Minuten bis 2 Stunden täglich | je nachdem, was das Kind sonst tut |
Warum das Wie wichtiger ist als das Wie lange
Eine Stunde gemeinsam angeschauter Tierfilm und eine Stunde allein durchgescrolltes Videoportal sind nicht dasselbe, obwohl die Uhr dasselbe sagt. Genau daran scheitern reine Zeitregeln.
Brauchbar sind drei Fragen statt einer: Was schaut das Kind an, ist jemand dabei, und wann im Tagesablauf passiert es? Alle drei lassen sich beeinflussen, und alle drei wirken stärker als eine Minutenzahl.
Praktisch heißt das, den Bildschirm dorthin zu legen, wo er am wenigsten verdrängt – nicht vor die Hausübung, nicht vor das Schlafengehen und nicht in die Zeit, in der sonst draußen gespielt würde.
Was in Österreich in der Schule gilt
Seit Mai 2025 ist die Sache klar geregelt. Die Schulordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 80/2025 bestimmt, dass Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 8. Schulstufe Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare Geräte in der Schule und bei Schulveranstaltungen nicht nutzen dürfen.
Zu unterscheiden ist dabei Nutzung und Mitnahme: Ein Verbot, das Handy überhaupt mitzubringen, ist nicht zulässig. Lehrpersonen können die Nutzung für Unterrichtszwecke erlauben, und im Notfall ist sie ohnehin gestattet.
Für die Volksschule heißt das praktisch, dass die Frage nach Regeln in der Schule geklärt ist und nur noch die Zeit davor und danach zu Hause zu regeln bleibt.
Das erste Handy
Ein empfohlenes Mindestalter gibt es nicht. Saferinternet.at weist darauf hin, dass das erste Handy in Österreich häufig mit der Erstkommunion zusammenfällt, also mit sieben oder acht Jahren, und dass laut der Oberösterreichischen Kinder-Medien-Studie 2020 mehr als die Hälfte der 8- bis 10-Jährigen ein eigenes Gerät besitzt.
Entscheidend ist demnach weniger das Alter als die Situation: Wofür soll das Gerät da sein, wie sieht der Schulweg aus, und stimmt es, dass alle anderen schon eines haben? Letzteres lohnt sich nachzuprüfen.
Brauchbar ist außerdem der Zwischenschritt. Ein Gerät ohne Internetzugang, ein alter Musikspieler oder ein Kindertablett erfüllen viele der genannten Zwecke. Mehr dazu in Handy ab welchem Alter?.
Regeln, die halten
Wirksam sind wenige Regeln, die auch für die Erwachsenen gelten. Genau daran scheitern die meisten Medienvereinbarungen: Ein Kind, das am Esstisch kein Gerät benutzen darf, während gegenüber getippt wird, hält die Regel für eine Zumutung und nicht für eine Regel.
Bewährt haben sich schriftliche Vereinbarungen. Die von klicksafe und Internet-ABC entwickelten Vorlagen für einen Mediennutzungsvertrag sehen die Regeln für die Erwachsenen ausdrücklich als Teil des Vertrags vor.
Die Vorlage und die Punkte, die hineingehören, stehen in Der Handyvertrag zwischen Eltern und Kind; die Regeln für den Alltag in Medienregeln, die die ganze Familie einhält.
Bildschirm und Schlaf
Eine Regel, die in fast jeder Empfehlung vorkommt, betrifft den Abend: kein Bildschirm in der Stunde vor dem Schlafengehen. Saferinternet.at nennt sie schon für Vier- bis Fünfjährige ausdrücklich.
Der Grund liegt weniger im Licht als im Inhalt. Ein Video oder ein Spiel dreht ein Kind auf, und was aufgedreht wurde, muss danach erst wieder heruntergefahren werden – genau das leistet ein Abendritual, und genau das macht der Bildschirm zunichte.
Brauchbar ist deshalb, den Bildschirm vor dem Abendessen enden zu lassen und nicht danach. Der Abendablauf steht unter Das Abendritual.
Wie früh es beginnt
Eine österreichische Erhebung unter 400 Eltern zeigt, wie früh der Einstieg tatsächlich stattfindet: 72 Prozent der 0- bis 6-Jährigen nutzen internetfähige Geräte zumindest gelegentlich, bei den 3- bis 6-Jährigen sind es 81 Prozent, und der erste Kontakt findet im Schnitt mit einem Jahr statt.
Verglichen mit 2013 hat sich die Nutzung bei den 3- bis 6-Jährigen von 41 auf 81 Prozent verdoppelt. Genutzt werden vor allem Tablets und Smartphones, und am häufigsten werden Videos angesehen.
Für Familien ist diese Einordnung nützlich gegen zwei Irrtümer: Weder ist ein Kind mit Bildschirmkontakt eine Ausnahme, noch ist die eigene Familie die einzige, in der darüber gestritten wird.
Spiele und Altersfreigaben
Für digitale Spiele gibt es in Österreich die BuPP, die Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen, angesiedelt im Bundeskanzleramt. Sie besteht seit 2005 und bewertet Spiele unabhängig.
Zu unterscheiden davon sind die Altersfreigaben. Die europäische PEGI-Kennzeichnung nennt ein Alter, sagt aber nichts über Spielbarkeit, Schwierigkeit oder Qualität aus; die deutschen USK-Angaben finden sich zwar auf vielen Verpackungen, sind in Österreich aber nicht rechtlich bindend.
Brauchbar ist deshalb, sich nicht auf die Zahl zu verlassen. Wer wissen möchte, ob ein Spiel passt, liest die Beschreibung, sieht sich das Spiel kurz selbst an oder liest eine Einschätzung – die BuPP hält dafür Bewertungen bereit.
Angaben geprüft: September 2026. Beträge, Fristen und Empfehlungen werden jährlich nachgesehen.
Alle Beiträge zu diesem Thema 12
- Bildschirmzeit nach Alter Die österreichischen Richtwerte – und was sie wert sind.
- Handy ab welchem Alter? Kriterien statt einer Zahl – und die Regel, die seit Mai 2025 in der Schule gilt.
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