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Familie · Medien

Medien & Bildschirmzeit

Die Richtwerte, die geltenden Regeln in Österreich – und warum das Wie wichtiger ist als das Wie lange.

Die 12 Beiträge zu diesem Thema

Darunter folgt der Überblick zum Thema.

Der Blick von hinten über eine Couch auf zwei Kinder und einen Erwachsenen, die zum großen Fenster hinausschauen; auf der Armlehne liegt ein Tablet mit dunklem Bildschirm.
Die Frage ist selten, wie lange – sondern was daneben noch stattfindet.

Für Bildschirmzeit gibt es Richtwerte, und sie sind unbequem: Saferinternet.at nennt für Vier- bis Fünfjährige 20 bis 30 Minuten am Stück und höchstens eine Stunde am Tag. In den meisten Familien liegt die Realität darüber.

Genau deshalb lohnt es sich, die Frage zu verschieben. Wichtiger als die Dauer sind drei andere Größen: was ein Kind sieht, ob jemand dabei ist und wann im Tagesablauf es passiert.

Dieser Bereich sammelt die Richtwerte, die geltenden Regeln in Österreich und Vereinbarungen, die sich durchhalten lassen. Was Kinder stattdessen tun könnten, steht unter Lesen lernen.

Die Richtwerte nach Alter

Die folgende Übersicht gibt die Empfehlungen von Saferinternet.at wieder, der österreichischen Initiative für sichere Internetnutzung. Auffällig ist, dass die Angaben ab dem Schulalter bewusst offener werden.

AlterRichtwertAnmerkung
unter 18 Monatengar nichtVerzicht wird empfohlen
0 bis 3 Jahre10 bis 15 Minuten am Stück, höchstens 1 Stunde am Tagmöglichst gemeinsam
4 bis 5 Jahre20 bis 30 Minuten, höchstens 1 Stunde am Tagnichts mehr vor dem Schlafengehen
6 bis 8 Jahrekein festes Tageslimit mehrWochenbudget, Werktag und Wochenende getrennt
8 bis 10 Jahreindividuellabhängig von Schule, Verein, Freizeit
10 bis 11 Jahre20 Minuten bis 2 Stunden täglichje nachdem, was das Kind sonst tut
Ab sechs Jahren auf Wochenbudgets umstellen. Ein Tageslimit erzeugt jeden Tag dieselbe Diskussion. Ein Budget für die Woche – etwa fünf Stunden, frei einteilbar – verlagert die Entscheidung zum Kind und übt nebenbei etwas, das ein Tageslimit nie übt: einteilen.

Warum das Wie wichtiger ist als das Wie lange

Eine Stunde gemeinsam angeschauter Tierfilm und eine Stunde allein durchgescrolltes Videoportal sind nicht dasselbe, obwohl die Uhr dasselbe sagt. Genau daran scheitern reine Zeitregeln.

Brauchbar sind drei Fragen statt einer: Was schaut das Kind an, ist jemand dabei, und wann im Tagesablauf passiert es? Alle drei lassen sich beeinflussen, und alle drei wirken stärker als eine Minutenzahl.

Praktisch heißt das, den Bildschirm dorthin zu legen, wo er am wenigsten verdrängt – nicht vor die Hausübung, nicht vor das Schlafengehen und nicht in die Zeit, in der sonst draußen gespielt würde.

Was in Österreich in der Schule gilt

Seit Mai 2025 ist die Sache klar geregelt. Die Schulordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 80/2025 bestimmt, dass Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 8. Schulstufe Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare Geräte in der Schule und bei Schulveranstaltungen nicht nutzen dürfen.

Zu unterscheiden ist dabei Nutzung und Mitnahme: Ein Verbot, das Handy überhaupt mitzubringen, ist nicht zulässig. Lehrpersonen können die Nutzung für Unterrichtszwecke erlauben, und im Notfall ist sie ohnehin gestattet.

Für die Volksschule heißt das praktisch, dass die Frage nach Regeln in der Schule geklärt ist und nur noch die Zeit davor und danach zu Hause zu regeln bleibt.

Das erste Handy

Ein empfohlenes Mindestalter gibt es nicht. Saferinternet.at weist darauf hin, dass das erste Handy in Österreich häufig mit der Erstkommunion zusammenfällt, also mit sieben oder acht Jahren, und dass laut der Oberösterreichischen Kinder-Medien-Studie 2020 mehr als die Hälfte der 8- bis 10-Jährigen ein eigenes Gerät besitzt.

Entscheidend ist demnach weniger das Alter als die Situation: Wofür soll das Gerät da sein, wie sieht der Schulweg aus, und stimmt es, dass alle anderen schon eines haben? Letzteres lohnt sich nachzuprüfen.

Brauchbar ist außerdem der Zwischenschritt. Ein Gerät ohne Internetzugang, ein alter Musikspieler oder ein Kindertablett erfüllen viele der genannten Zwecke. Mehr dazu in Handy ab welchem Alter?.

Regeln, die halten

Wirksam sind wenige Regeln, die auch für die Erwachsenen gelten. Genau daran scheitern die meisten Medienvereinbarungen: Ein Kind, das am Esstisch kein Gerät benutzen darf, während gegenüber getippt wird, hält die Regel für eine Zumutung und nicht für eine Regel.

Bewährt haben sich schriftliche Vereinbarungen. Die von klicksafe und Internet-ABC entwickelten Vorlagen für einen Mediennutzungsvertrag sehen die Regeln für die Erwachsenen ausdrücklich als Teil des Vertrags vor.

Die Vorlage und die Punkte, die hineingehören, stehen in Der Handyvertrag zwischen Eltern und Kind; die Regeln für den Alltag in Medienregeln, die die ganze Familie einhält.

Bildschirm und Schlaf

Eine Regel, die in fast jeder Empfehlung vorkommt, betrifft den Abend: kein Bildschirm in der Stunde vor dem Schlafengehen. Saferinternet.at nennt sie schon für Vier- bis Fünfjährige ausdrücklich.

Der Grund liegt weniger im Licht als im Inhalt. Ein Video oder ein Spiel dreht ein Kind auf, und was aufgedreht wurde, muss danach erst wieder heruntergefahren werden – genau das leistet ein Abendritual, und genau das macht der Bildschirm zunichte.

Brauchbar ist deshalb, den Bildschirm vor dem Abendessen enden zu lassen und nicht danach. Der Abendablauf steht unter Das Abendritual.

Wie früh es beginnt

Eine österreichische Erhebung unter 400 Eltern zeigt, wie früh der Einstieg tatsächlich stattfindet: 72 Prozent der 0- bis 6-Jährigen nutzen internetfähige Geräte zumindest gelegentlich, bei den 3- bis 6-Jährigen sind es 81 Prozent, und der erste Kontakt findet im Schnitt mit einem Jahr statt.

Verglichen mit 2013 hat sich die Nutzung bei den 3- bis 6-Jährigen von 41 auf 81 Prozent verdoppelt. Genutzt werden vor allem Tablets und Smartphones, und am häufigsten werden Videos angesehen.

Für Familien ist diese Einordnung nützlich gegen zwei Irrtümer: Weder ist ein Kind mit Bildschirmkontakt eine Ausnahme, noch ist die eigene Familie die einzige, in der darüber gestritten wird.

Spiele und Altersfreigaben

Für digitale Spiele gibt es in Österreich die BuPP, die Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen, angesiedelt im Bundeskanzleramt. Sie besteht seit 2005 und bewertet Spiele unabhängig.

Zu unterscheiden davon sind die Altersfreigaben. Die europäische PEGI-Kennzeichnung nennt ein Alter, sagt aber nichts über Spielbarkeit, Schwierigkeit oder Qualität aus; die deutschen USK-Angaben finden sich zwar auf vielen Verpackungen, sind in Österreich aber nicht rechtlich bindend.

Brauchbar ist deshalb, sich nicht auf die Zahl zu verlassen. Wer wissen möchte, ob ein Spiel passt, liest die Beschreibung, sieht sich das Spiel kurz selbst an oder liest eine Einschätzung – die BuPP hält dafür Bewertungen bereit.

Angaben geprüft: September 2026. Beträge, Fristen und Empfehlungen werden jährlich nachgesehen.

Alle Beiträge zu diesem Thema 12

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema

Wie viel Bildschirmzeit ist für Kinder in Ordnung?
Saferinternet.at, die österreichische Initiative für sichere Internetnutzung, nennt gestaffelte Richtwerte: Unter 18 Monaten wird Verzicht empfohlen, von 0 bis 3 Jahren gelten 10 bis 15 Minuten am Stück und höchstens eine Stunde täglich, von 4 bis 5 Jahren 20 bis 30 Minuten und ebenfalls höchstens eine Stunde. Ab sechs Jahren werden die Angaben bewusst offener: Statt eines Tageslimits werden Wochenbudgets und getrennte Regelungen für Werktage und Wochenenden vorgeschlagen. Für 10- bis 11-Jährige nennt Saferinternet.at eine Spanne von 20 Minuten bis 2 Stunden täglich, je nachdem, was ein Kind sonst tut. Die offeneren Angaben ab dem Schulalter sind dabei kein Versäumnis, sondern eine Einsicht: Ein Tageslimit erzeugt jeden Tag dieselbe Diskussion, während ein Wochenbudget die Entscheidung zum Kind verlagert und nebenbei das Einteilen übt.
Sind Zeitlimits das Wichtigste?
Nein, und genau daran scheitern reine Zeitregeln. Eine Stunde gemeinsam angeschauter Tierfilm und eine Stunde allein durchgescrolltes Videoportal sind nicht dasselbe, obwohl die Uhr dasselbe sagt. Brauchbar sind drei Fragen statt einer: Was schaut das Kind an, ist jemand dabei, und wann im Tagesablauf passiert es? Alle drei lassen sich beeinflussen, und alle drei wirken stärker als eine Minutenzahl. Praktisch heißt das, den Bildschirm dorthin zu legen, wo er am wenigsten verdrängt – nicht vor die Hausübung, nicht vor das Schlafengehen und nicht in die Zeit, in der sonst draußen gespielt würde. Für Familien heißt das auch, sich nicht an einer Minutenzahl abzuarbeiten, die ohnehin selten eingehalten wird, sondern an den drei Größen, die sich tatsächlich steuern lassen. Das senkt die Zahl der Auseinandersetzungen erheblich.
Dürfen Kinder in Österreich das Handy in der Schule benutzen?
Bis einschließlich der 8. Schulstufe nicht. Die Schulordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 80/2025, in Kraft seit Mai 2025, bestimmt, dass Schülerinnen und Schüler bis zu dieser Stufe Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare, der digitalen Kommunikation dienende Geräte in der Schule und bei Schulveranstaltungen nicht nutzen dürfen. Zu unterscheiden sind dabei Nutzung und Mitnahme: Ein Verbot, das Handy überhaupt mitzubringen, ist nicht zulässig. Lehrpersonen können die Nutzung für Unterrichtszwecke erlauben, und im Notfall – etwa um Hilfe zu holen – ist sie ohnehin gestattet. Für die Volksschule ist die Frage damit geklärt, und zu Hause bleibt nur noch die Zeit davor und danach zu regeln. Bestehende Hausordnungen mussten an die Novelle vom Mai 2025 angepasst werden. Zu Hause bleibt damit nur noch die Zeit vor und nach der Schule zu regeln.
Ab welchem Alter ein eigenes Handy?
Ein empfohlenes Mindestalter gibt es nicht. Saferinternet.at weist darauf hin, dass das erste Handy in Österreich häufig mit der Erstkommunion zusammenfällt, also mit sieben oder acht Jahren, und dass laut der Oberösterreichischen Kinder-Medien-Studie 2020 mehr als die Hälfte der 8- bis 10-Jährigen ein eigenes Gerät besitzt. Entscheidend ist demnach weniger das Alter als die Situation: Wofür soll das Gerät da sein, wie sieht der Schulweg aus, und stimmt es tatsächlich, dass alle anderen schon eines haben? Brauchbar ist außerdem der Zwischenschritt – ein Gerät ohne Internetzugang oder ein alter Musikspieler erfüllen viele der genannten Zwecke. Nachzuprüfen lohnt sich im Übrigen die Behauptung, alle anderen hätten längst eines: Sie stimmt in der Volksschule seltener, als Kinder sie vortragen. Ein Zwischenschritt ohne Internetzugang erspart oft ein ganzes Jahr Diskussion.
Wie früh nutzen Kinder in Österreich digitale Geräte?
Früher, als die meisten annehmen. Eine Erhebung unter 400 Eltern im Auftrag von Saferinternet.at zeigt: 72 Prozent der 0- bis 6-Jährigen nutzen internetfähige Geräte zumindest gelegentlich, bei den 3- bis 6-Jährigen sind es 81 Prozent, und der erste Kontakt findet im Schnitt mit einem Jahr statt. Verglichen mit 2013 hat sich die Nutzung bei den 3- bis 6-Jährigen von 41 auf 81 Prozent verdoppelt. Genutzt werden vor allem Tablets und Smartphones, und am häufigsten werden Videos angesehen. Für Familien ist das nützlich gegen zwei Irrtümer: Weder ist ein Kind mit Bildschirmkontakt eine Ausnahme, noch wird nur zu Hause darüber gestritten. Für den Alltag nützlich ist außerdem der Befund, dass 57 Prozent der befragten Eltern angeben, bei der Nutzung immer dabei zu sein – die Begleitung ist also üblicher, als die Diskussion vermuten lässt.
Warum kein Bildschirm vor dem Schlafengehen?
Weil der Bildschirm aufdreht, statt herunterzufahren – und was aufgedreht wurde, muss danach erst wieder beruhigt werden. Saferinternet.at nennt diese Regel schon für Vier- bis Fünfjährige ausdrücklich: keine Bildschirmzeit vor dem Schlafengehen. Der Grund liegt dabei weniger im Licht als im Inhalt, denn ein spannendes Video oder ein Spiel beschäftigt ein Kind noch, wenn es längst im Bett liegt. Genau das leistet ein Abendritual in die andere Richtung, und der Bildschirm macht diese Wirkung zunichte. Brauchbar ist deshalb, den Bildschirm vor dem Abendessen enden zu lassen statt danach – eine Regel, die sich leichter durchhalten lässt als eine Uhrzeit. Eine Regel, die an eine Uhrzeit gebunden ist, wird dagegen jeden Abend neu verhandelt. Brauchbar ist deshalb, den Bildschirm vor dem Abendessen enden zu lassen statt danach – das ist leichter durchzuhalten als eine Uhrzeit, weil es an etwas gekoppelt ist, das ohnehin täglich stattfindet.
Was bedeuten die Altersangaben auf Computerspielen?
Die europäische PEGI-Kennzeichnung nennt ein Alter, ab dem ein Spiel als unbedenklich gilt, und verwendet Symbole für problematische Inhalte wie Gewalt oder Sprache. Sie sagt allerdings nichts über die Spielbarkeit, die Schwierigkeit oder die Qualität aus. Die deutschen USK-Angaben finden sich zwar auf vielen in Österreich verkauften Verpackungen, sind hier aber nicht rechtlich bindend. Für eine inhaltliche Einschätzung gibt es in Österreich die BuPP, die Bundesstelle für die Positivprädikatisierung von Computer- und Konsolenspielen im Bundeskanzleramt; sie besteht seit 2005 und bewertet Spiele unabhängig. Brauchbar ist deshalb, sich nicht auf die Zahl allein zu verlassen. Wer wissen möchte, ob ein Spiel passt, liest die Beschreibung, sieht sich das Spiel kurz selbst an oder liest eine Einschätzung der BuPP. Sie besteht seit 2005 und bewertet Spiele unabhängig.
Wie setzt man Medienregeln durch, die halten?
Wirksam sind wenige Regeln, die auch für die Erwachsenen gelten. Genau daran scheitern die meisten Medienvereinbarungen: Ein Kind, das am Esstisch kein Gerät benutzen darf, während gegenüber getippt wird, hält die Regel für eine Zumutung und nicht für eine Regel. Bewährt haben sich schriftliche Vereinbarungen – die von klicksafe und Internet-ABC entwickelten Vorlagen für einen Mediennutzungsvertrag sehen die Regeln für die Erwachsenen ausdrücklich als Teil des Vertrags vor. Hilfreich ist außerdem, ab sechs Jahren auf Wochenbudgets umzustellen: Ein Tageslimit erzeugt jeden Tag dieselbe Diskussion, ein Wochenbudget verlagert die Entscheidung zum Kind. So entsteht statt einer täglichen Aushandlung eine Entscheidung, die einmal getroffen wird. Ab sechs Jahren lohnt außerdem die Umstellung auf ein Wochenbudget: Ein Tageslimit erzeugt jeden Tag dieselbe Diskussion, ein Wochenbudget verlagert die Entscheidung zum Kind.
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