Ob ein Kind in der ersten Klasse Noten bekommt oder nicht, entscheidet in Österreich nicht die Lehrerin allein und nicht das Ministerium, sondern die Eltern gemeinsam mit der Lehrerin – im Klassenforum.
Das ist der Punkt, den die meisten Familien nicht wissen: Es gibt eine echte Wahl, sie hat eine Frist, und sie lässt sich später noch einmal korrigieren. Geregelt ist das in § 18a des Schulunterrichtsgesetzes.
Dieser Beitrag erklärt, was zur Wahl steht, wer entscheidet und was im Zeugnis steht. Der Überblick steht unter Schulstart & Volksschule.
Was zur Wahl steht
Die Regel im österreichischen Schulwesen ist die Ziffernnote. Für die Volksschule gibt es davon eine Ausnahme, und sie ist auf die erste und zweite Schulstufe begrenzt.
Statt einer Leistungsbeurteilung mit Noten können die Erziehungsberechtigten dort eine schriftliche Information über die Lern- und Entwicklungssituation des Kindes erhalten. Diese Möglichkeit gilt bis zum Ende des ersten Semesters der zweiten Schulstufe.
Wichtig ist der Charakter dieser Information: Sie ist reine Leistungsinformation und beschreibt, wo das Kind steht. Sie ist keine mildere Note und kein Zeugnis ohne Konsequenzen, sondern eine andere Form, dasselbe mitzuteilen.
| Variante | Wo möglich | Was das Kind bekommt |
|---|---|---|
| Ziffernnoten | alle Schulstufen | Schulnachricht und Jahreszeugnis mit Noten von 1 bis 5 |
| Alternative Leistungsbeschreibung | 1. und 2. Schulstufe | Schriftliche Information über Lern- und Entwicklungssituation |
| Wechsel auf Verlangen | im 1. Semester | Auf Wunsch der Eltern Schulnachricht bzw. Zeugnis mit Noten |
Wer entscheidet – und wann
Über die Einführung der alternativen Leistungsbeschreibung entscheidet das Klassenforum, also die Klassenlehrerin gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten der Klasse. Die Entscheidung fällt für einzelne Schulstufen.
Die Frist ist eng: Sie muss innerhalb der ersten neun Wochen des Schuljahres getroffen werden. Das erklärt, warum der erste Elternabend in der ersten Klasse so früh liegt und warum er mehr ist als eine Vorstellungsrunde.
Beschlüsse im Klassenforum brauchen die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Eltern, denen die Frage wichtig ist, gehen also am besten hin – abwesend zu sein bedeutet in diesem Fall, mitentschieden zu haben, ohne dabei gewesen zu sein.
Das Bewertungsgespräch
Vor der Ausgabe der schriftlichen Information findet ein Gespräch statt, an dem die Lehrerin, die Erziehungsberechtigten und das Kind teilnehmen. Das ist nicht der Elternsprechtag, sondern ein eigener Termin mit eigenem Zweck.
Besprochen wird der festgestellte Lernfortschritt, und zwar mit Blick auf Leistungsstärken, Begabungen und allfällige Defizite. Ausdrücklich geht es dabei auch um Selbständigkeit, Verständnis, Aufgabenerfüllung und selbständiges Arbeiten.
Für Eltern ist dieses Gespräch die beste Gelegenheit des Jahres. Es ist das einzige Format, in dem das Kind dabei ist und über sich selbst mitredet – und Kinder nehmen aus einem solchen Gespräch mehr mit als aus jedem Zeugnis.
Wenn Eltern Noten wollen
Auch wenn die Klasse sich für die alternative Beschreibung entschieden hat, bleibt der Weg zur Note offen. Erziehungsberechtigte können anstelle der Leistungsinformation eine Schulnachricht oder ein Jahreszeugnis verlangen.
Zu verlangen ist das im Bewertungsgespräch des ersten Semesters. Wird das getan, gilt für dieses Kind die Beurteilung nach den allgemeinen Bestimmungen, also mit Noten.
Verlangt wird das als Einzelentscheidung und nicht in einer Abstimmung: Sie betrifft das eigene Kind und nicht die Klasse. Wer sie trifft, sollte allerdings wissen, dass eine Note weniger Information enthält als eine Beschreibung – sie ist kürzer, nicht genauer.
Was in einer Leistungsbeschreibung steht
Eine schriftliche Information über die Lern- und Entwicklungssituation ist kein Aufsatz und keine Lobrede. Sie beschreibt in Sätzen, was ein Kind erreicht hat und woran es gerade arbeitet.
Für Eltern ungewohnt ist der Ton: Formulierungen wie »liest kurze Texte flüssig und erfasst den Inhalt« sagen mehr als ein Sehr gut, sind aber schwerer zu vergleichen. Genau das ist Absicht.
Brauchbar ist die Frage, die man an jede solche Beschreibung stellen kann: Was wäre der nächste Schritt? Wenn die Antwort im Text steht, ist die Beschreibung gut; wenn nicht, gehört sie beim Gespräch nachgefragt.
Was ab der zweiten Klasse gilt
Die alternative Leistungsbeschreibung endet mit dem ersten Semester der zweiten Schulstufe. Danach gibt es in der Volksschule Ziffernnoten, und daran ändert auch ein Beschluss des Klassenforums nichts.
Für Familien bedeutet das einen Übergang, der vorbereitet gehört. Ein Kind, das zweieinhalb Jahre Beschreibungen bekommen hat, erlebt die erste Note als etwas Neues – und je weniger daraus gemacht wird, desto besser.
Hilfreich ist, die Note von Anfang an als Auskunft über eine Leistung zu behandeln und nicht über das Kind. Wie das im Alltag geht, steht unter Motivation und Belohnung.
Was die Beurteilung nicht leistet
Weder die Note noch die Beschreibung sagt etwas über die Begabung eines Kindes aus, und beide sagen nichts über den weiteren Bildungsweg. Sie beschreiben einen Stand zu einem Zeitpunkt.
Nicht in die Beurteilung einfließen dürfen Leistungen, die nicht Gegenstand des Unterrichts waren – und ebenso nicht das Ergebnis von Erhebungen wie der iKM PLUS, die ausdrücklich keine Noten liefert.
Was diese Erhebungen tatsächlich messen und wofür sie da sind, steht unter iKM PLUS und Lesescreening.
Wie man mit dem Zeugnis umgeht
Der Tag, an dem die Schulnachricht kommt, ist in vielen Familien angespannter als nötig. Wirksam ist, ihn vorher zu entschärfen: Der Inhalt ist zu diesem Zeitpunkt längst bekannt, weil das Bewertungsgespräch vorausgegangen ist.
Brauchbar ist eine feste Reihenfolge – zuerst gemeinsam lesen, dann eine Frage stellen, dann weglegen. Was nicht hilft, ist der Vergleich mit Geschwistern oder mit der Klasse.
Und was immer hilft, ist die Trennung von Sache und Person. Eine Beurteilung beschreibt, wo ein Kind steht, und nicht, wie viel es wert ist – dieser Satz trägt die ganze Volksschulzeit.
Angaben geprüft: September 2026. Beträge, Fristen und Empfehlungen werden jährlich nachgesehen.

